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   VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21   

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VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21 (https://dejure.org/2023,4100)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.01.2023 - 4 K 292.21 (https://dejure.org/2023,4100)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Januar 2023 - 4 K 292.21 (https://dejure.org/2023,4100)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 SÜG, § 5 Abs 1 S 1 Nr 3 SÜG, § 14 Abs 3 SÜG, § 3 Abs 2 SÜG, § 43 Abs 2 VwGO
    Aufhebung einer Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen: Zugehörigkeit eines Ausbilders am Flugsimulator für Eurofighter-Piloten zu den Chatgruppen Nordkreuz und NordCOM; Annahme eines Sicherheitsrisikos bei Verstoß gegen die Wahrheitspflicht

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21
    Die betroffene Person hat sich daher von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - juris, Rn. 42).

    Denn selbst im Beamtenrecht, dem die Figur der Verfassungstreue für das Sicherheitsüberprüfungsgesetz entnommen worden ist (Denneborg, a.a.O., § 5 Rn. 15), ist geklärt, dass politische Meinungsäußerungen (vgl. zur Kundgabe einer inneren politischen Überzeugung BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - BVerwG 2 C 27.17 - juris, Rn. 83) nur dann verfassungsrechtlich durch Art. 5 GG gedeckt sind, wenn sie nicht unvereinbar mit der in Art. 33 Abs. 5 GG geforderten politischen Treuepflicht des Beamten steht (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - juris, Rn. 96).

    Die nach letzterer Verfassungsbestimmung für das Recht des öffentlichen Dienstes maßgeblichen hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gebieten eine politische Treuepflicht des Inhalts, dass der Beamte durch sein gesamtes Verhalten zur Sicherung und Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beizutragen hat (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975, a.a.O., juris Rn. 105).

    Entsprechendes gilt für die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975, a.a.O., juris Rn. 97).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 A 9.14

    Bundesnachrichtendienst; Bewerber; Einstellung; Vorbereitungsdienst;

    Auszug aus VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21
    Die gerichtliche Kontrolle der Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Sinne von § 5 SÜG hat wegen des wertenden, auf besonderer Sachkunde beruhenden, ein Sicherheitsrisiko abschätzenden und dabei auch politische Vorgaben und Einschätzungen einschließenden Charakters der Entscheidung einen behördlichen Beurteilungsspielraum zu achten (BVerwG, Beschluss vom 17. September 2015 - BVerwG 2 A 9.14 - juris, Rn. 21 ff.).

    Hiernach ist die gerichtliche Kontrolle auf das - auch sonst in Fällen eines Beurteilungs- oder Einschätzungsspielraums anerkannte - Prüfprogramm beschränkt, nämlich ob die zuständige Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 1 WB 12.11 - juris, Rn. 24 ff.; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 A 9.14 - juris, Rn. 31 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 21.16

    Sicherheitsüberprüfung; Zweifel an der Zuverlässigkeit; anhängiges Strafverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21
    Aufgrund der im Mittelpunkt des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens stehenden vorbeugenden Risikoeinschätzung ist eine Prognose über die zukünftige Zuverlässigkeit und Integrität des Antragstellers, die nicht allein auf vage Vermutungen oder eine abstrakte Besorgnis gestützt werden kann, anzustellen (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - BVerwG 1 WB 47.13 - juris, Rn. 28; vgl. auch Beschlüsse vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - juris, Rn. 13, und vom 20. Dezember 2016 - BVerwG 1 WB 21.16 - juris, Rn. 39).

    Gerade im Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen müssen sich die Sicherheitsbehörden auf die Richtigkeit abgegebener Meldungen, Erklärungen und Aussagen jederzeit und grundsätzlich ohne weitere Nachprüfung verlassen können (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012, a.a.O., Rn. 35, und vom 20. Dezember 2016, BVerwG 1 WB 21.16 - juris, Rn. 34).

  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 28.11
    Auszug aus VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21
    aa) Anhaltspunkte in diesem Sinne können sich nach der Rechtsprechung insbesondere daraus ergeben, dass der Betroffene in einer Sicherheitserklärung oder in sonstigen Formerklärungen falsche oder zumindest unvollständige Angaben macht (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - BVerwG 1 WB 28.11 - juris, Rn. 35, m.w.N. zur diesbezüglich ständigen Rechtsprechung).

    Gerade im Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen müssen sich die Sicherheitsbehörden auf die Richtigkeit abgegebener Meldungen, Erklärungen und Aussagen jederzeit und grundsätzlich ohne weitere Nachprüfung verlassen können (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2012, a.a.O., Rn. 35, und vom 20. Dezember 2016, BVerwG 1 WB 21.16 - juris, Rn. 34).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21
    Es kommt hinzu, dass Grundrechte in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind (BVerfG, Urteil vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - juris, Rn. 25; Dreier, in: ders., Grundgesetz, Band I, 3. Aufl. 2013, Vorb. Rn. 84).
  • BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 35.15

    Sicherheitsüberprüfung; Anfechtungsantrag; Verpflichtungsantrag;

    Auszug aus VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21
    Nach § 14 Abs. 3 S. 3 SÜG hat im Zweifel das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen; nicht anwendbar ist hingegen der Grundsatz "in dubio pro reo" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 35.15 - juris, Rn. 43).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 16.10

    Anhörung; Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Anhörung; Sicherheitsrisiko;

    Auszug aus VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21
    Es liegt daher in der Initiative des anzuhörenden Betroffenen, es entweder mit einer schriftlichen Äußerung bewenden zu lassen oder auf einer persönlichen Anhörung zu bestehen (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 16.10 - juris, Rn. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1984 - 4 A 2387/82
    Auszug aus VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21
    Es rechtfertigt eine Regelung, die darauf abzielt, nur solche Personen mit Rüstungsgeheimnissen zu befassen, gegen deren Eignung als Geheimnisträger keine Bedenken bestehen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 9. Februar 1984 - 4 A 2387/82 - NJW 1985, 281, 284).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21
    Es bleibt nur eine nachvollziehende Prüfung der damaligen Entscheidung der Behörde (so im Hinblick auf militärische Auswahl- und Verwendungsentscheidungen mit Beurteilungsspielraum, BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - juris, Rn. 45).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 3.09

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; sicherheitsempfindliche Tätigkeit;

    Auszug aus VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21
    Der Kläger hat ein berechtigtes Feststellungsinteresse mit Rücksicht auf eine mögliche Beeinträchtigung im beruflichen Fortkommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 2011 - BVerwG 2 A 3.09 - juris, Rn. 15; Denneborg, Sicherheitsüberprüfungsrecht - Kommentar, Loseblatt Stand Juni 2015, § 14 SÜG Rn.16c).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko;

  • LG Schwerin, 19.12.2019 - 34 KLs 15/19

    Nordkreuz

  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 21.12

    Anhörung; Befragung; Geheimschutzbeauftragter; Militärischer Abschirmdienst;

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 47.13

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos bzgl. eines Soldaten bei Eröffnung eines

  • BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 37.04

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Beurteilungsspielraum;

  • BVerwG, 22.12.1987 - 1 C 34.84

    Schutzbereich der Berufsfreiheit - Erteilung der Verschlusssachenermächtigung

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 3.03

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Sicherheitserklärung;

  • VG Berlin, 09.11.2017 - 4 K 200.16

    Ablehnung eines Antrages eines selbstständigen IT- Fachmanns auf Ermächtigung zum

  • VG Berlin, 12.03.2024 - 4 K 175.23
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeit der Ablehnung der VS-Ermächtigung ist hier der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 9. Januar 2023 - VG 4 K 292/21 - juris, Rn. 19).

    Mangels Betroffenheit in eigenen Rechten ist ein Eingriff in den Schutzbereich in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit zu verneinen (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 34.84 - juris, Rn. 33f. sowie ausführlich Urteil der Kammer vom 9. Januar 2023 - VG 4 K 292/21 - juris, Rn. 47 ff.).

  • VG Düsseldorf, 13.06.2023 - 2 L 2794/22
    vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 17. September 2015 - 2 A 9/14 -, juris, Rn. 21 ff. (unter Änderung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung), OVG NRW, Beschluss vom 10. September 2020 - 1 B 1716/19 -, juris, Rn. 32, VG Berlin, Urteil vom 9. Januar 2023 - 4 K 292/21 -, Rn. 33.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 1 WB 24/17 -, juris, Rn. 29 ff; VG Berlin, Urteil vom 9. Januar 2023 - 4 K 292/21 -, juris, Rn. 42.

    VG Berlin, Urteil vom 9. Januar 2023 - 4 K 292/21 -, juris, Rn. 42.

  • VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21

    Waffenverbot wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Prepper-Gruppe NORD KREUZ

    Anders als bspw. im Beamtenrecht wird vom Waffenbesitzer kein Bekenntnis zur oder Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung verlangt (vgl. zu einer beamtenrechtlichen Disziplinarklage wegen Mitgliedschaft bei "NORD KREUZ" VG Greifswald, Urteil vom 5. Mai 2022 - 11 A 1449/21 HGW -, BeckRS 2022, 28210; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 9. Januar 2023 - VG 4 K 292/21 -, BeckRS 2023, 3491).
  • VG Schwerin, 15.11.2023 - 3 A 1277/21

    Waffenverbot wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer sog. "Prepper-Gruppe"

    Anders als bspw. im Beamtenrecht wird vom Waffenbesitzer kein Bekenntnis zur oder Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung verlangt (vgl. zu einer beamtenrechtlichen Disziplinarklage wegen Mitgliedschaft bei "NORD KREUZ" VG Greifswald, Urteil vom 5. Mai 2022 - 11 A 1449/21 HGW -, BeckRS 2022, 28210; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 9. Januar 2023 - VG 4 K 292/21 -, BeckRS 2023, 3491).
  • VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 126/22

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis: Unzuverlässigkeit bei mutmaßlicher

    Anders als bspw. im Beamtenrecht wird vom Waffenbesitzer kein Bekenntnis zur oder Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung verlangt (vgl. zu einer beamtenrechtlichen Disziplinarklage wegen Mitgliedschaft bei "NORD KREUZ" VG Greifswald, Urteil vom 5. Mai 2022 - 11 A 1449/21 HGW -, BeckRS 2022, 28210; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 9. Januar 2023 - VG 4 K 292/21 -, BeckRS 2023, 3491).
  • VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23

    Sicherheitsüberprüfung: Zuverlässigkeitszweifel bei Verschweigen eines

    Dies entspricht - bis auf die Vorläufigkeit - der Antragspraxis in Klageverfahren vor der Kammer (vgl. etwa Urteil vom 9. Januar 2023 - VG 4 K 292.21 - juris).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebungsmitteilung ist hier der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. VG Berlin, Urteil vom 9. November 2017 - VG 4 K 200.16 -, UA S. 8; ebenso Urteil vom 9. Januar 2023 - VG 4 K 292.21 - juris).

  • VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1162/22

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis: Unzuverlässigkeit bei mutmaßlicher

    Anders als bspw. im Beamtenrecht wird vom Waffenbesitzer kein Bekenntnis zur oder Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung verlangt (vgl. zu einer beamtenrechtlichen Disziplinarklage wegen Mitgliedschaft bei "NORD KREUZ" VG Greifswald, Urteil vom 5. Mai 2022 - 11 A 1449/21 HGW -, BeckRS 2022, 28210; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 9. Januar 2023 - VG 4 K 292/21 -, BeckRS 2023, 3491).
  • VG Schwerin, 15.11.2023 - 3 A 1603/21

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in

    Anders als bspw. im Beamtenrecht wird vom Waffenbesitzer kein Bekenntnis zur oder Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung verlangt (vgl. zu einer beamtenrechtlichen Disziplinarklage wegen Mitgliedschaft bei "NORD KREUZ" VG Greifswald, Urteil vom 5. Mai 2022 - 11 A 1449/21 HGW -, BeckRS 2022, 28210; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 9. Januar 2023 - VG 4 K 292/21 -, BeckRS 2023, 3491).
  • VG Potsdam, 07.06.2023 - 3 L 66/23
    In Anwendung dessen spricht Vieles dafür, dass die Gruppierung "..." Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten (so auch VG Schwerin, Beschluss vom 28. Januar 2022 - 3 B 1600/21 SN -, juris, Rn. 44 ff.; differenzierter VG Schwerin, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 3 B 1708/21 SN -, juris Rn. 30 ff.; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 9. Januar 2023 - 4 K 292/21 -, juris, Rn. 36 ff., das vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SÜG in der Mitgliedschaft in der Gruppierung "..." Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung begründet sieht).
  • VG Berlin, 20.07.2023 - 2 L 181.23
    Vielmehr muss unter Berücksichtigung der Zweifel an der Organisation geprüft werden, ob die Tätigkeit des Betroffenen in dieser Organisation von solchem Gewicht ist, dass die Zweifel an der betreffenden Organisation zugleich Zweifel in Bezug auf die Person des Betroffenen begründen (BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 1 WB 86/97 - BVerwGE 113, 267, 269 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334, 359; VG Berlin, Urteil vom 9. Januar 2023 - 4 K 292/21 - juris Rn. 39; Plog/Wiedow, BBG, 2019, § 60 Rn. 19; Zängl, in: GKÖD, 2009, § 7 BBG Rn. 85).
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